Für die Bodenrichtwertauskunft gilt die Lizenz
"Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" (dl-de/by-2-0). Sie können den
Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0
einsehen.
Die im Onlineverfahren bestellten
Bodenrichtwertauskünfte gelten als Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht wird in diesen Fällen
nicht gewährt.
Die Kontaktinformationen des Antragstellers für
eine Bodenrichtwertauskunft dürfen elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem
Thüringer Datenschutzgesetz, verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung
des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/680 vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229), in der jeweils geltenden Fassung
verarbeitet werden. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007
(BGBl. I S. 179) in der jeweils geltenden Fassung.